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// wo der KJR seine Mitglieder vertritt

Der KreisJugendRing im LDS vertritt seine Mitglieder unter anderem in folgenden Gremien:
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im Jugendhilfeausschuss im LDS
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im Unterauschuss für Jugendhilfeplanung im LDS
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in der AG nach § 78 für Jugendsozialarbeit im LDS
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im Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplan im LDS
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in der AG der Kreis- und Stadtjugendringe in Brandenburg
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