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// wo der KJR seine Mitglieder vertritt

Der KreisJugendRing im LDS vertritt seine Mitglieder unter anderem in folgenden Gremien:

  • im Jugendhilfeausschuss im LDS

  • im Unterauschuss für Jugendhilfeplanung im LDS

  • in der AG nach § 78 für Jugendsozialarbeit im LDS

  • im Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplan im LDS

  • in der AG der Kreis- und Stadtjugendringe in Brandenburg

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