
// Jugendhilfeplanung ab 2016
07.09.2016 - Erklärung des KJR-Vorstandes

In seiner 15. Sitzung am 07.09.2016 befasste sich der Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Jugendhilfeplanung ab 2017 mit den Gesamtkonzepten der Planungsregionen 1 - 4 im LDS.
Bis auf das Konzept der Planungsregion 2 (hier wurden Nacharbeiten gefordert) wurde jene der Regionen 1, 3 und 4 zum Bestandteil der Jugendhilfeplanung ab 2017 erklärt.
Der Vorstand des Kreisjugendringes im LDS hatte sich am 05.09.2016 in einer Klausur mit dem Gesamtpaket der Jugendhilfeplanung beschäftigt und ist zu folgenden Erkenntnissen gekommen:
-
Der Kreisjugendring begrüßt, dass die Jugendhilfeplanung formale Sicherheit (vorbehaltlich der Haushaltslage des Landkreises) für mindestens 4 Jahre geschaffen hat.
-
Obwohl es einen zeitlich langen Vorlauf über 2 Jahre gab, fehlt eine wertende Analyse über die Umsetzung der zurückliegenden Jugendhilfeplanung - eine Evaluation bestehender Strukturen wurde nicht vorgenommen.
-
Die Übertragung inhaltlicher und struktureller Entscheidungen der Jugendhilfeplanung an Planungsregionen widerspricht dem derzeitigen SGB VIII, wonach im Land Brandenburg der öffentliche Träger der Jugendhilfe der Landkreis ist. Die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses haben bestehende Strukturen ohne Evaluierung festgeschrieben - eine inhaltliche Diskussion über Bedarfe im Landkreis ist nicht erfolgt.
-
Nach der zu beschließenden Jugendhilfeplanung schlägt der Kreisjugendring vor, sich in fachlich ausgerichteten Arbeitsgruppen der inhaltlichen Ausgestaltung der Jugendhilfeplanung zu widmen. Neue Visionen der begleitenden Jugendarbeit im ländlichen Raum bei abnehmenden Kinder- und Jugendzahlen einerseits und zunehmender Zahlen im Ballungsraum andererseits unter Berücksichtigung digitaler Webmedien und social networks, die Stärkung der Jugendverbände als Orte der gelebten Demokratie, der Ausbau der außerschulischen politischen Jugendbildung als EIN Mittel der Bekämpfung antidemokratischer Tendenzen in der Gesellschaft und die methodische Ausgestaltung von Willkommenskultur und Flüchtlingsintegration durch Jugendhilfe sind dabei für uns Schwerpunktthemen. Der Kreisjugendring erklärt hierzu seine aktive Mitwirkungsbereitschaft.
Vorstandsmitglieder des Kreisjugendringes im LDS hatten im Rahmen der Diskussionen im Unterausschuss Jugendhilfeplanung im LDS und Jugendhilfeausschuss die in den Punkten 2 und 3 beschriebenen Kritiken immer wieder vorgebracht.
Im Sinn einer konstruktiven weiteren Zusammenarbeit mit den Gremien der Jugendhilfe verzichtete der Vorsitzende des Kreisjugendringes in seinem Statement auf der 15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Jugendhilfeplanung auf die erneute Vorbringung der Punkte 2 und 3 und stellte die höhere Planungssicherheit heraus.
Weiterhin erklärt der Vorstand die Mitwirkungsbereitschaft des Kreisjugendringes bei der notwendigen inhaltlichen Ausgestaltung der Jugendhilfeplanung in Facharbeitsgruppen.
Links
Home
Infos