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Der KreisJugendRing im LDS vertritt 18 Jugendorganisationen, -verbände und -initiativen mit über 10.000 jugendlichen Mitgliedern.

 

Zu den Aufgaben des KJR gehören insbesondere (Auszug aus der Satzung):

a) das gegenseitige Verständnis und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit innerhalb der Jugend und gegenseitige Unterstützung zu fördern und durch ständigen Erfahrungsaustausch an der Lösung der Probleme mitzuwirken,

b) die Jugendlichen zu verantwortlichen, kritischen Menschen erziehen zu helfen,

c) gemeinsame Vorstellungen zu öffentlichen Belangen zu entwickeln und nach Möglichkeit bei der Bewältigung daraus resultierender Aufgaben unseres Gemeinwesens mitzuarbeiten,

d) die Interessen von Jugendlichen in der Öffentlichkeit und gegenüber Parlamenten, Ämtern und sonstigen Entscheidungsgremien durch Mitsprache- und Mitentscheidungsmöglichkeiten zu vertreten und durchzusetzen (z.B. Jugendamt, Kreisamt),

e) gemeinsame, den Wünschen der Jugend entsprechende Aktionen und Veranstaltung anzuregen, zu planen, zu fördern und gegebenenfalls selbst durchzuführen,

f) die Jugendarbeit im Kreis zu unterstützen,

g) gemeinsame Einrichtungen (z.B. Jugendzentren, Jugendhäuser o.ä.) zu initiieren bzw. selbst zu betreiben, bei der Planung mitzubestimmen und vorhandene Räume und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen,

h) Stellungnahmen, Informationsschriften und Arbeitsmaterial zu jugendpolitischen Themen parteipolitisch unbeeinflusst herauszugeben,

i) internationale Begegnungen anzuregen und zu fördern,

j) totalitären, nationalistischen, rassendiskriminierenden und militaristischen Tendenzen entgegenzuwirken.

// Selbstverständnis - Ziele

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