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// Jugendförderung im LDS
Möglichkeiten der Finanzierung mit Mitteln des Landkreises

Der Jugendhilfeausschuss hat am 09.12.2015 die derzeit gültige Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit beschlossen.

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Seit Bestehen des Landkreises Dahme-Spreewald haben Mitglieder des KreisJugendRinges im LDS (u.a. als Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, des Unterausschuss Jugendhilfeplanung und mehrerer AGen) an der Gestaltung und Weiterentwicklung der Jugendförderrichtlinie mitgewirkt.

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Bei aller kritischer Betrachtung sollte konstatiert sein, dass es mit den meisten Mitgliedern des Kreistages immer ein konstuktives Arbeiten für die Belange der Kinder und Jugendlichen gab.

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Klar: Mehr geht immer und die Akteure des KreisJugendRinges im LDS versprechen, sich stetig dafür einzusetzen.

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Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit (mit Antragsformularen)

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gibt es Unklarheiten, dann fragt uns