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// Jugendförderung im LDS
Möglichkeiten der Finanzierung mit Mitteln des Landkreises

Der Jugendhilfeausschuss hat am 09.12.2015 die derzeit gültige Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit beschlossen.

Seit Bestehen des Landkreises Dahme-Spreewald haben Mitglieder des KreisJugendRinges im LDS (u.a. als Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, des Unterausschuss Jugendhilfeplanung und mehrerer AGen) an der Gestaltung und Weiterentwicklung der Jugendförderrichtlinie mitgewirkt.

Bei aller kritischer Betrachtung sollte konstatiert sein, dass es mit den meisten Mitgliedern des Kreistages immer ein konstuktives Arbeiten für die Belange der Kinder und Jugendlichen gab.

Klar: Mehr geht immer und die Akteure des KreisJugendRinges im LDS versprechen, sich stetig dafür einzusetzen.

Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung der Jugendarbeit (mit Antragsformularen)

gibt es Unklarheiten, dann fragt uns

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